Wie funktioniert der Wechsel zur BKK Faber-Castell & Partner?

Einfach die Online-Beitrittserklärung ausfüllen, und wir kümmern uns um den Rest. Gerne können Sie sich auch telefonisch an uns wenden.

Zur Online-Beitrittserklärung

Muss ich meine aktuelle Versicherung selbst kündigen?

Ihrer alten Krankenkasse kündigen? Müssen Sie nicht! Seit 2021 entfällt die Kündigung Ihrer aktuellen Krankenversicherung. Das erledigen wir für Sie. Außerdem erhalten Sie seit 2021 keine schriftliche Kündigungsbestätigung mehr von der bisherigen Kasse.

Wenn Sie bisher bei einer privaten Krankenversicherung versichert waren, erhalten Sie nach Beantragung der Mitgliedschaft bei der BKK Faber-Castell & Partner eine Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei Ihrer bisherigen Versicherung, damit diese die Beendigung prüfen kann.

Welche Dokumente benötige ich für meinen Krankenkassenwechsel?

Wenn Sie unsere Online-Beitrittserklärung nutzen, erhalten Sie vor dem Absenden des Antrags eine Information, ob bzw. welche Unterlagen wir zusätzlich zum Antrag noch von Ihnen benötigen. Sie haben dann die Möglichkeit, die benötigten Unterlagen direkt über das angezeigte Portal hochzuladen oder die Online-Beitrittserklärung abzusenden und die benötigten Unterlagen einfach nachzureichen.

Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns nach der Antragstellung mit Ihnen in Verbindung. Bei Fragen sind wir gerne zur Stelle.

Welche Fristen sind bei einem Krankenkassenwechsel zu beachten?

Ein Krankenkassenwechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich zwei volle Kalendermonate zum Monatsende. Jedoch besteht eine sogenannte Bindungsfrist. Diese besagt, dass man nach einem Wechsel zwölf Monate an seine neue gesetzliche Krankenkasse gebunden ist und man erst nach Ablauf der zwölf Monate wieder zu einer neuen Krankenkasse wechseln kann. In Ausnahmefällen ist auch ein sofortiger Krankenkassenwechsel möglich, z. B. bei einem Arbeitgeberwechsel. Gerne beraten wir Sie.

Wer informiert meinen Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel?

Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber vorab frühzeitig über den anstehenden Wechsel zu Ihrer neuen Krankenkasse. Zusätzlich erhält Ihr Arbeitgeber eine schriftliche bzw. elektronische Mitgliedsbestätigung von uns zu Ihrer neuen Mitgliedschaft bei der BKK Faber-Castell & Partner.

Meine Krankenkasse hat den Zusatzbeitrag angehoben: Kann ich jetzt sofort wechseln?

Hat Ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag angehoben, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird.

Sie können bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages auch dann Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn Sie noch keine zwölf Monate bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert waren. Hier entfällt die Bindungsfrist.

Jedoch gilt auch beim Sonderkündigungsrecht die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten zum Monatsende.

Kann ich von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Sind Sie aktuell privat versichert und möchten wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gerne beraten wir Sie persönlich und ganz individuell.

An wen kann ich mich bei Fragen zum Kassenwechsel wenden?

Ihre Ansprechpartner für den Krankenkassenwechsel und für alle Fragen rund um die BKK Faber-Castell & Partner erreichen Sie unter der 09921 9602-345.

Alternativ können Sie auch einen Termin zur Online-Videoberatung vereinbaren.

Zur Online-Videoberatung

Ihr persönlicher Kontakt

Marco Lemberger

Kundenberater im Außendienst

09921 9602-237

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Manuel Renner

Kundenberater im Außendienst

0961 39009-24

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Granit Demiri

Kundenberater im Außendienst

0911 255694-26

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Larissa Flegel

Vertriebs-Support

0911 255694-13

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Michael Christel

Kundenberater im Außendienst

09561 23835-16

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Mathias Ertl

Teamleiter Kundenberater im Außendienst

09921 9602-249

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Rudolf Koppitz

Kundenberater im Außendienst

09971 76823-14

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