Einfach die Online-Beitrittserklärung ausfüllen, und wir kümmern uns um den Rest. Gerne können Sie sich auch telefonisch an uns wenden.
Ihrer alten Krankenkasse kündigen? Müssen Sie nicht! Seit 2021 entfällt die Kündigung Ihrer aktuellen Krankenversicherung. Das erledigen wir für Sie. Außerdem erhalten Sie seit 2021 keine schriftliche Kündigungsbestätigung mehr von der bisherigen Kasse.
Wenn Sie bisher bei einer privaten Krankenversicherung versichert waren, erhalten Sie nach Beantragung der Mitgliedschaft bei der BKK Faber-Castell & Partner eine Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei Ihrer bisherigen Versicherung, damit diese die Beendigung prüfen kann.
Wenn Sie unsere Online-Beitrittserklärung nutzen, erhalten Sie vor dem Absenden des Antrags eine Information, ob bzw. welche Unterlagen wir zusätzlich zum Antrag noch von Ihnen benötigen. Sie haben dann die Möglichkeit, die benötigten Unterlagen direkt über das angezeigte Portal hochzuladen oder die Online-Beitrittserklärung abzusenden und die benötigten Unterlagen einfach nachzureichen.
Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns nach der Antragstellung mit Ihnen in Verbindung. Bei Fragen sind wir gerne zur Stelle.
Ein Krankenkassenwechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich zwei volle Kalendermonate zum Monatsende. Jedoch besteht eine sogenannte Bindungsfrist. Diese besagt, dass man nach einem Wechsel zwölf Monate an seine neue gesetzliche Krankenkasse gebunden ist und man erst nach Ablauf der zwölf Monate wieder zu einer neuen Krankenkasse wechseln kann. In Ausnahmefällen ist auch ein sofortiger Krankenkassenwechsel möglich, z. B. bei einem Arbeitgeberwechsel. Gerne beraten wir Sie.
Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber vorab frühzeitig über den anstehenden Wechsel zu Ihrer neuen Krankenkasse. Zusätzlich erhält Ihr Arbeitgeber eine schriftliche bzw. elektronische Mitgliedsbestätigung von uns zu Ihrer neuen Mitgliedschaft bei der BKK Faber-Castell & Partner.
Hat Ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag angehoben, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird.
Sie können bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages auch dann Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn Sie noch keine zwölf Monate bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert waren. Hier entfällt die Bindungsfrist.
Jedoch gilt auch beim Sonderkündigungsrecht die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten zum Monatsende.
Sind Sie aktuell privat versichert und möchten wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gerne beraten wir Sie persönlich und ganz individuell.
Ihre Ansprechpartner für den Krankenkassenwechsel und für alle Fragen rund um die BKK Faber-Castell & Partner erreichen Sie unter der 09921 9602-345.
Alternativ können Sie auch einen Termin zur Online-Videoberatung vereinbaren.